Ehe- und Familienrecht
Fragen zu Eheschließung und Ehescheidung, Unterhaltsfragen, Sorgerecht, Umgang mit Kindern, eheliches Vermögen, wer darf die Wohnung behalten, was passiert mit dem Hausrat …
All dies sind Problembereiche, die vor Eheschließung bzw. während der Ehe geregelt werden können oder sollten, spätestens jedoch bei einer Beendigung einer Ehe in den meisten Fällen geregelt werden müssen.
Soweit möglich und von allen Beteiligten gewünscht, kann dabei auch eine sogenannte "Ehescheidung mit einem Anwalt" das Ergebnis sein. Diese für die Beteiligten häufig schonendste Art erfordert zwar im Rahmen der anwaltlichen Betreuung einen in erheblichem Maße erhöhten Beratungs- und Regelungsaufwand, konnte jedoch von Herrn Weritz in den letzten Jahren vermehrt und deeskalierend im Interesse seiner Mandanten angewandt werden. Der Regelfall der streitigen Auseinandersetzung verliert insoweit an Bedeutung, wenn alle Parteien zur einvernehmlichen Regelung der ehelich bedingten Regelungstatbestände bereit sind. Anderenfalls steht Herr Rechtsanwalt Weritz allerdings auch und selbstverständlich bei der klassischen sogenannten streitigen Scheidung an der Seite seiner Mandanten.
Vermehrt Bedeutung hat in den letzten Jahren darüber hinaus das insbesondere bei Eheleuten anzutreffende Bedürfnis gewonnen, gemeinsame Regelungen für spätere Zeiten der Ehe wie erbrechtliche Regelungen, sogenannte Patientenverfügungen und sonstige Vorsorgeregelungen zu treffen. Auch hier bietet die Kanzlei Weritz aufgrund langjähriger Erfahrung Beratung und juristische Begleitung bis hin zum wirksamen Abschluss der entsprechenden Erklärungen und Verfügungen.